Seit dem 11. Mai 2020 dürfen in NRW körpernahe Dienstleistungen wieder ausgeführt werden. Das sind sehr gute Nachrichten, denn in dieser schwierigen Zeit hilft eine Massage gut gegen Stress. Und Stress mit den Folgen des Corona-Virus haben derzeit wohl die meisten Menschen in unterschiedlichsten Formen.
Zum gegenseitigen Schutz gelten die im Folgenden aufgeführten Auflagen der Behörden.
Bitte vereinbare nur einen Termin, wenn Du damit einverstanden bist.
Es war schon immer so, erweist sich jetzt aber als besonders günstig:
Als Terminpraxis gibt es bei mir keine Wartezeiten und somit auch keine Wartezone. Du wirst keinem anderen Klienten begegnen, da ich zwischen den Klienten ausreichende Pausen zur
Desinfektion einplane.
Grundsätzlich sind derzeit keine gesichtsnahen Dienstleistungen erlaubt. Das heißt, ich verzichte bis auf Weiteres auf die Nackenmassage in Rückenlage des Klienten mit meiner
Sitzposition am Kopfende. Alle anderen Elemente der Ganzkörpermassage sind erlaubt. Die größte Sicherheit bietet natürlich die Fuß-/Beinmassage. Ebenfalls sind alle Massageelemente, während Du
auf dem Bauch liegst, erlaubt.
Solltest Du Symptome einer Erkältung haben, die nicht von einer Allergie kommen, sag den Termin bitte ab.
Es hat wirklich wenig Wellnesscharakter, aber derzeit gilt in NRW bei körpernahen Dienstleistungen eine Maskenpflicht für beide, Klient und Masseurin. Bitte bring Deine eigene Maske mit. Ich
trage meine Maske nur für eine Behandlung und lege für jeden Klienten eine neue an.
Zur Begrüßung verzichten wir leider auf Händeschütteln und Umarmungen.
Wenn Du mit Maske hereingekommen bist, wasch Dir bitte die Hände im Bad und nutze das dort bereit gestellte Desinfektionsmittel und die kleinen Einmalhandtücher. Ich habe das natürlich
auch getan, bevor ich Dir die Tür öffnete.
Beim Vorgespräch halten wir ja ohnehin durch die Aufstellung der Möbel den nötigen Sicherheits-abstand ein. Während der Massage ist das naturgemäß nicht möglich. Wenn Du ganz
sicher sein willst, buche einfach die Bein- oder Fußmassage, so bleiben unsere Köpfe immer auf 1,5 Meter Entfernung.
Es gehört leider derzeit zu den Auflagen des Landes NRW, dass ich Dir kein Getränk anbieten darf. Wir müssen die Logik dessen nicht verstehen, aber bitte bring Dein Wasser oder ähnliches für
nach der Massage selbst mit.
Natürlich desinfiziere ich Ablage- und Kontaktflächen nach jedem Klienten.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich Deine Kontaktdaten (Name, Adresse und Handynummer) in Verbindung mit dem Zeitpunkt des Termins dokumentieren muss und auf Verlangen an das Gesundheitsamt weiterleite, wenn ich wegen der Kontaktverfolgung in einem Infektionsfall dazu verpflichtet bin. Wenn ich beispielsweise zum Verdachtsfall werde, würde man Dich anrufen.