Eine Mitarbeiterin (M) ist aufgrund von Rückenproblemen durch einseitige Belastung (zu langes Sitzen) und einer falschen Haltung insgesamt 7 Tage im Jahr krank geschrieben.
Frage: Welche Kosten entstehen dem Arbeitgeber (A) durch die Krankheitstage?
Kosten für A monatlich:
Bruttogehalt von M: 2.500,00 €
+ AG Anteil zur KV 170,00 €
+ AG Anteil zur PV 24,38 €
+ AG Anteil zur RV 248,75 €
+ AG Anteil zur AV 35,00 €
+ Beitrag zur BG/Umlage 37,50 €
+ Insolvenzgeldumlagen 2,50 €
______________________________________________________________
= Gesamtbelastung 3.023,13 €
Dies entspricht bei 22 Arbeitstagen im Monat 137,42 € pro Tag.
Annahme:
60 % Lohnfortzahlung für das Unternehmen durch die Krankenkasse, das wären pro Tag:
2.500,00 € x 60 % : 30 Tage = 50,00 € am Tag.
Kosten für 7 Krankheitstage: 7 x 137,42 € = 961,94 €
./. erhaltene Lohnfortzahlung: 7 x 50,00 € = 350,00 €
_________________________________________________________________________
= Kosten Arbeitgeber 611,94 €
Eine 5er-Karte für je 1 Stunde Massage, die für Entspannung sowohl auf körperlicher als auch auf seelischer Ebene sorgt und durch die daraus resultierende größere Gelassenheit zu einer entspannteren Grundeinstellung führt, kostet 300,00 €.
Würde der Arbeitgeber diese 5er-Karte bezahlen und sich die Krankheit dadurch vermeiden lassen, hätte der Arbeitgeber eine „Ersparnis“ von 311,94 €.
Gesundheitsexperten schätzen den wirtschaftlichen Schaden durch krankheitsbedingte Fehlzeiten bundesweit auf rund 70 Mrd. €.
Welche Leistungen von der Steuer befreit sind, ist in dem Leitfaden der Krankenkassen aufgezählt. Dieser nennt vier Handlungsfelder:
- Bewegungsprogramme zur Förderung der körperlichen Aktivität
- Rückenschule
- Eine gesunde Verpflegung am Arbeitsplatz
- Ernährungsberatung
- Gesundheitschecks
- Maßnahmen zum Ausgleich körperlicher Belastungen
- Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung
- Autogenes Training
- vom Arbeitgeber gezahlte Massagen!
- Führungskräftetraining zur Konfliktbewältigung
- Unterstützung beim gesundheitsbewussten Umgang mit Suchtmitteln
- Seminare zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums
Nicht begünstigt sind:
M ist Mitarbeiterin bei Unternehmen A. Sie hat die Steuerklasse 1, keine Kinder und ist evangelisch. Sie verdient 2.500,00 € brutto. Im Dezember erhält M von ihrem Arbeitgeber eine Einmalzahlung in Höhe von 500,00 € brutto.
Frage: Was bleibt M effektiv von der Einmalzahlung und welche Kosten entstehen A?
Berechnung aus der Sicht von M:
Bruttoeinmalzahlung: 500,00 €
- Lohnsteuer/Soli/KiSt 167,17 €
- AN Anteil zur KV 39,50 €
- AN Anteil zur PV 6,13 €
- AN Anteil zur RV 49,75 €
- AN Anteil zur AV 7,00 €
_____________________________________________________________
= Auszahlungsbetrag 230,45 €
M „verliert‘“ 269,55 € durch Steuern und Sozialabgaben!
Berechnung aus der Sicht von A:
Bruttoeinmalzahlung: 500,00 €
+ Umlage/Beitrag BG 7,50 €
+ AG Anteil zur KV 35,00 €
+ AG Anteil zur PV 4,88 €
+ AG Anteil zur RV 49,75 €
+ AG Anteil zur AV 7,00 €
+ Insolvenzgeldumlage 0,50 €
____________________________________________________________
= Gesamtbelastung 604,63 €
A muss insgesamt 104,63 € zusätzlich an Sozialabgaben aufwenden.
… den Arbeitgeber:
... den Arbeitnehmer:
Quelle: Grebing ▪ Wagner ▪ Boller & Partner
Steuerberater ▪ Wirtschaftsprüfer ▪ Rechtsanwälte
in Kooperation mit GWB Consulting GmbH